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Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels


Allgemeines

Am 26. Juli 1977 wurde die Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e.V. gegründet. Sie dient nach ihrer Satzung allen Schichten der Bevölkerung ihres Bereichs. Sie ist konfessionell und parteipolitisch sowie von gesellschaftlichen Gruppen unabhängig. Allgemeinbildung, berufsbegleitende Fortbildung, Lebenshilfe und politische Bildung sind die elementaren Aufgaben der Volkshochschule.


Die Vorstandschaft

Erster Vorsitzender: Christian Meißner, Landrat
Stellvertreterin: Dr. Bianca Fischer, 1. Bürgermeisterin der Stadt Lichtenfels

Leiter der VHS: Johann Dötzer, Rektor a. D.
Schatzmeister: Holger Stingl, Verwaltungsamtmann
Schriftführerin und stellv. Leiterin der VHS: Jutta Schöpf, Kreisangestellte

Um Ihnen die Teilnahme an Einzelveranstaltungen, Kursen und Arbeitsgemeinschaften zu ermöglichen, sind über unser Kreisgebiet 7 Hauptstellen verteilt, die gerne auf Ihre Nachfrage ein entsprechendes Angebot bereithalten.

Die VHS unterstützt die Arbeit des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege und bietet in ihrem Programm Vorträge und Kurse dieses Verbandes mit an. Ebenso sucht die VHS in Zusammenarbeit mit anderen kulturtragenden Vereinen allen Kreisbürgern ein möglichst breit gefächertes Angebot zu unterbreiten.

Geschäftsstunden des Leiters der VHS sind jeweils donnerstags im Landratsamt Lichtenfels (Zimmer 352) von 15.00 bis 17.00 Uhr, Tel. (09571) 18329, Telefax 18597.

Mit diesem Programm hofft die Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V. auch für Sie etwas Ansprechendes bereitzuhalten.

Ihr
J. Dötzer


Geschäftsbedingungen 
-Was der Hörer wissen muss-

Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, schriftlich, über Internet: www.vhs-lichtenfels.de und E-Mail: vhs@landkreis-lichtenfels.de erfolgen. Eine Anmeldebestätigung versenden wir aus Kostengründen nicht. Sie erhalten nur eine Nachricht, wenn der Kurs bereits belegt ist, ausfällt oder verschoben wird.

Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und grundsätzlich bei Beginn des Kurses von der/vom jeweiligen Kursleiter(in) bzw. vom Hauptstellenleiter am 1. Abend kassiert.

a) Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten / den Vertrag kündigen,

  • wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern nichts anderes angegeben ist, liegt die Mindestteilnehmerzahl bei acht (Gebühr wird nicht erhoben).
  • wenn der von der Volkshochschule verpflichtete Kursleiter aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Volkshochschule liegen (z.B. Krankheit), ausfällt (bei Rücktritt wird keine Gebühr erhoben, bei Kündigung wird die Gebühr anteilig zurückerstattet).
  • bei groben Verstößen der Teilnehmer gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder bei wiederholtem Verstoß gegen die Unterrichts- oder die Hausordnung (keine Rückerstattung der Gebühr).

b) Teilnehmer/-innen können vom Vertrag zurücktreten /den Vertrag kündigen, indem sie dies der Volkshochschule schriftlich oder mündlich mitteilen

  • sieben Kalendertage vor Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen (Rücktritt). In diesem Fall wird keine Gebühr fällig.
  • nach sieben Tagen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Umzug, langfristige Krankheit, Unfall). In diesem Fall werden 50 % der Kursgebühr fällig, wenn die Kündigung während der ersten Kurshälfte erfolgt. Wird die Kündigung aus wichtigem Grund während der zweiten Kurshälfte ausgesprochen, wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Das Widerrufsrecht bei Anmeldungen per Internet bleibt unberührt.

c) Erscheint bei Kursen und Veranstaltungen eine angemeldete Person nicht, so behält sich die Volkshochschule vor, Gebühr und anteilige Materialkosten in Rechnung zu stellen.

Tritt ein Teilnehmer verspätet in den Kurs ein, sind die Gebühren in vollem Umfange fällig. Eine anteilige Gebührenreduzierung kann nicht gewährt werden.

Fotografieren und elektronische Aufzeichnungen (z. B. Bandmitschnitte, Video- oder Filmaufzeichnungen) sind während des Unterrichts nicht gestattet. Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise vervielfältigt werden. Das Kopieren von Softwareprodukten sowohl von Rechnern als auch auf die Rechner der VHS ist aus lizenzrechtlichen Gründen untersagt.


Haftung

a) Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

b) Die VHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände der Teilnehmer.

c) Die Teilnehmer haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlung gegen die Geschäftsbedingungen entstehen, insbesondere bei Verstößen gegen den Urheberschutz und das Lizenzrecht.

Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Kursbeschreibung des halb-jährlich erscheinenden Programms bzw. den sonstigen Veröffentlichungen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Die Kursleiter sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.


Hörer

kann jeder Bildungswillige werden.


Beratung

Rat und Hilfe bei der Auswahl der Kurse erhalten Sie bei den Hauptstellenleitern und den Kursleitern.


Unterricht

Der Besuch von Einzelstunden (außer Einzelvorträgen) ist grundsätzlich nicht möglich. Um sich zu informieren, können die Hörer von Sprachkursen- falls die Kurse nicht bereits voll sind - während der ersten Unterrichtswoche ohne vorherige Anmeldung an den Kursen teilnehmen. Bei allen praktischen Kursen sind die Teilnehmer verpflichtet, sich an den Aufräumungsarbeiten zu beteiligen. Für die Durchführung von VHS-Veranstaltungen ist eine Mindest-Teilnehmerzahl von acht erforderlich!


Unterrichtsausfälle

Die durch Erkrankung des Kursleiters ausgefallenen Stunden werden nachgeholt!


Gebühren

Die Gebühren sind bei jedem Kurs vermerkt. Sie sind gewöhnlich am ersten Unterrichtstag beim Kursleiter einzuzahlen. Bankverbindung der VHS: Sparkasse Coburg - Lichtenfels (BLZ 78350000), Kto.-Nr. 92504695


Ermäßigungen

Schüler, Studenten, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Schwerbeschädigte, die Ausgleichsrente beziehen, erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises für jeden Kurs, der mehr als 10,- Euro kostet, in der Regel 50 % Ermäßigung. Ausnahmen sind gekennzeichnet! Sonstige Ermäßigungen werden nur auf Antrag bei besonderer Notlage gewährt. Bei Kinderkursen sind keine Ermäßigungen möglich.


Park-Semester

Sollten Sprachkurse für Fortgeschrittene wegen zu geringer Teilnehmerzahl nicht fortgeführt werden können, so haben Interessenten die Möglichkeit, ein „Park-Semester“ einzulegen, d. h. sie wiederholen das letzte Semester, bis sich von der Anfängergruppe genügend Teilnehmer zur Fortführung bereit finden. Die "Parker" erhalten hierbei eine Ermäßigung von 50 %.


Reisen

Bei Gruppenreisen tritt die VHS für Hotelbelegungen, Beförderung, Führung etc. nur als Vermittler auf. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.


Empfehlung

Es ist ratsam, sich bei der Krankenkasse zu erkundigen, für welche der Kurse zur Gesundheitsbildung die Gebühren teilweise bzw. ganz übernommen werden.


Teilnahmebescheinigung/Zeugnis

Nach Abschluss eines Kurses kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus-gestellt werden. Für die Erteilung von Studienzeugnissen ist die Ablegung einer Prüfung Voraussetzung. Die Bewertung der Leistungen erfolgt nach den für die einzelnen Sparten vorgesehenen Bestimmungen. Studienzeugnis und Studiennachweis dienen der freiwilligen Selbstkontrolle; Berechtigungen werden durch sie nicht erworben. Teilnahmebescheinigung mit Kursinhalt: 2,50 €, ohne Kursinhalt 1,50 €.


Steuerbegünstigungen

Aufwendungen für Kurse der VHS können als "Werbungskosten“ gelten, wenn der Teilnehmer durch den Kurs in seinem Beruf weitergebildet wird. Ausgaben für Kurse, die der Weiterbildung in einem ausgeübten Beruf dienen, können als „Sonderausgaben“ anerkannt werden. Die Quittung gilt als Beleg.


Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht

Sie können Ihre per Internet getätigte Kursanmeldung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Dieser ist zu richten an:

 

Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V.
Kronacher Straße 28 - 30
96215 Lichtenfels

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren bzw. entfallen die eingegangenen Verpflichtungen.