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Verkehr, Kfz-Zulassung Einführung von Umweltzonen (Feinstaubplaketten)
Einführung von Umweltzonen in einigen Großstädten:
Mit der 35. BlmSchV sind Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge eingeführt worden.
Weitere Informationen sowie einen Überblick über die bestehenden und geplanten Umweltzonen können auf der Internetseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bezogen werden.
Die Umweltplakette muss mit dem aktuell zugeteilten Kennzeichen versehen sein, d.h. bei bereits vorhandener Umweltplakette mit auswärtigen Kennzeichen muss eine neue Umweltplakette ausgestellt werden!
Die Feinstaubplaketten bekommen Sie bei den Zulassungsbehörden, den Prüfstellen (TÜV, Dekra usw.) sowie in Werkstätten, welche eine Abgasuntersuchung durchführen.
Die Feinstaubplaketten erhalten Sie bei uns am Schalter unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I für 5,00 €
ODER
Sie füllen unseren Online-Antrag aus und überweisen auf das Konto des Landratsamtes (Sparkasse Coburg-Lichtenfels, BLZ 783 500 00, Kontonummer 83) 5,00 €. Die Überweisung muss dabei den Vermerk tragen "Feinstaub LIF-... (Kennzeichen und Name des Halters angeben)". Nach Eingang der 5,00 € wird die Plakette dann mit der Post zugesandt. Soweit keine Berechtigung besteht, wird der Betrag mit dem Hinweis "Keine Zuteilung möglich" zurück überwiesen.
Zum Online-Antrag "Feinstaubplakette"
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