Landratsamt Lichtenfels


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Beförderungspflicht für Schüler

Beförderungsanspruch für Schüler an:
  • Realschulen
  • Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsfachschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
  • Berufsschulen (nur Vollzeitunterricht 10. Klasse - Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr -)
Beförderungspflicht
  • zur nächstgelegenen Schule (die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) und
  • wenn Schulweg länger als 3 km ist
    (bei kürzerer Wegstrecke:
    -wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
    -wenn Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind)
Beförderungsmittel
  • Züge und Busse des öffentlichen Personennahverkehrs
Antrag auf Ausstellung einer Fahrkarte
  • mit dem Vordruck „Erfassungsbogen“ (siehe oben unter Unterlagen/Informationen)
Bei Verlust der Jahreskarte
  • OVF-Bus oder Eisenbahn:
    Verlustmeldung an Landratsamt, Ersatzkartengebühr OVF 15,-- EUR / DB 30,-- EUR .
  • von sonstigen öffentlichen Busunternehmen:
    Verlust direkt bei Busfahrer melden, Ersatzkartengebühr 5,-- bis 16,-- EUR.

Ihre Ansprechpartner

Unterlagen/Informationen