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Zurück zur Themenübersicht Zurück zur Startseite Beförderungspflicht für SchülerBeförderungsanspruch für Schüler an:- Realschulen
- Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
- Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
- Berufsfachschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
- Berufsschulen (nur Vollzeitunterricht 10. Klasse - Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr -)
Beförderungspflicht
- zur nächstgelegenen Schule (die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) und
- wenn Schulweg länger als 3 km ist
(bei kürzerer Wegstrecke: -wenn der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder -wenn Schüler wegen einer dauernden Behinderung auf die Beförderung angewiesen sind) Beförderungsmittel
- Züge und Busse des öffentlichen Personennahverkehrs
Antrag auf Ausstellung einer Fahrkarte
- mit dem Vordruck „Erfassungsbogen“ (siehe oben unter Unterlagen/Informationen)
Bei Verlust der Jahreskarte
- OVF-Bus oder Eisenbahn:
Verlustmeldung an Landratsamt, Ersatzkartengebühr OVF 15,-- EUR / DB 30,-- EUR .
- von sonstigen öffentlichen Busunternehmen:
Verlust direkt bei Busfahrer melden, Ersatzkartengebühr 5,-- bis 16,-- EUR.
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Ihre AnsprechpartnerUnterlagen/Informationen
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