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Zurück zur Themenübersicht Zurück zur Startseite ImmissionsschutzAufgaben des Immissionsschutzes
Nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) ist das Landratsamt zuständige Behörde für nahezu alle Anforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und für viele der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen. Insbesondere sind folgende Aufgaben zu nennen: - Genehmigung, Überwachung und Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Überwachung und Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Messungen und Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen
- Regelungen des verhaltensbezogenen Immissionsschutzes
- Umweltgefährdende Stoffe und Ereignisse
- Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
- Überwachung der Umweltradioaktivität (diskontinuierliche Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung)
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