Landratsamt Lichtenfels


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Immissionsschutz

Aufgaben des Immissionsschutzes

Nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) ist das Landratsamt zuständige Behörde für nahezu alle Anforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und für viele der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen. Insbesondere sind folgende Aufgaben zu nennen:
  • Genehmigung, Überwachung und Anordnungen bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Überwachung und Anordnungen bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
  • Messungen und Anordnungen zur Ermittlung von Emissionen und Immissionen
  • Regelungen des verhaltensbezogenen Immissionsschutzes
  • Umweltgefährdende Stoffe und Ereignisse
  • Mitwirkung bei Raumordnungs-, Planfeststellungs-, Bauleitplanungs- und Baugenehmigungsverfahren
  • Überwachung der Umweltradioaktivität (diskontinuierliche Messungen der Gamma-Ortsdosisleistung)

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