Landratsamt Lichtenfels


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Wohnungsbaufonds des Landkreises - Wohnungsbauförderung

Was bedeutet Wohnbauförderung?

Mit der Wohnungsbauförderung wird eine staatliche Unterstützung zur Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum insbesondere für Familien mit Kindern sowie für behinderte Personen angeboten, die unter Berücksichtigung ihres Einkommens und der Eigenheimzulage die Belastungen des Baues oder des Erwerbs alleine nicht tragen können. Auch für die Errichtung von Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem Einkommen bestehen Fördermöglichkeiten.

Welche Förderwege gibt es?

Für den Bereich der Eigenheimförderung gibt es folgende drei Förderungsmöglichkeiten :
  • das Staatliche Baudarlehen ( 3. Förderungsweg )
  • das Ergänzungsprogramm zur Schaffung von Eigenwohnraum
  • das Förderprogramm zum Erwerb vorhandenen Wohnraumes zur Eigennutzung
Die Förderung von Mietwohnungen erfolgt durch die einkommensorientierte Förderung (EOF).

Einige grundsätzliche Fördervoraussetzungen:

Zwei Auflagen sind bei der Eigenheimförderung von großer Bedeutung:
  • Der Bauherr muss die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen einhalten (hierbei
    zählt das Gesamtbruttoeinkommen des Haushaltes unter Berücksichtigung der Anzahl
    der Familienmitglieder und der persönlichen Gegebenheiten) und
  • die Größe des Bauvorhabens darf den üblichen Rahmen( = Beschränkung des umbauten
    Raumes; abhängig von Personen- und Raumanzahl ) nicht überschreiten.
Die Förderung von Mietwohnungen ist unter anderem abhängig von der Wahl des Standortes und des Wohnungsbedarfes an diesem Ort, sowie vom gewünschten Wohnungstyp und Mieterkreis.

Ein Wort zur Förderhöhe:

Bei der Eigenheimförderung kann der Förderbetrag derzeit zwischen 25.000 € und 108.000 € liegen, je nach Art und Kombination der Programme. Die Förderbeträge beim Mietwohnbau können derzeit zwischen 18.800 € und 36.300 € pro Wohnung liegen.

Einige wichtige Hinweise:

Vor Erteilung des Förderbescheides darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden, es sei denn der Bauherr hat die schriftliche Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Ebenso darf im Falle des Erwerbs der vorzeitige Kaufvertrag nur mit Zustimmung der Förderstelle abgeschlossen werden. Zusätzlich ist hier ein Rücktrittsrecht im Kaufvertrag erforderlich. Auf eine Wohnungsbauförderung besteht auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Die weiteren erforderlichen Unterlagen erfahren sie bei der Bewilligungsstelle im Landratsamt Lichtenfels.

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