Landratsamt Lichtenfels


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Lärm - unausweichlich störend

Lärm - unausweichlich störend

Die Mehrheit der Bewohner Bayerns fühlt sich durch Lärm belästigt. Als störend werden vor allem Straßen-, Flug- und Schienenverkehrslärm, laute Nachbarn sowie Industrie- und Gewerbebetriebe empfunden.

Jeden Tag werden wir mit Lärm konfrontiert: Doch was bedeutet "Lärm" eigentlich? Welche Rechte hat der Verbraucher, wenn der Nachbar "lärmt"? Welche gesundheitlichen Schäden kann eine hohe Lärmexposition zur Folge haben?

Die Internetbeiträge des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geben Ihnen einen interessanten Überblick zum Thema Lärm:

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